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   VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05   

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https://dejure.org/2005,33482
VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05 (https://dejure.org/2005,33482)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.02.2005 - 10 K 105/05 (https://dejure.org/2005,33482)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 10 K 105/05 (https://dejure.org/2005,33482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (ständige Rechtsprechung des BVerfG, u.a. Beschl. v. 08.03.2004, NJW 2004, 1517 m. w. N).

    Eine gerichtliche Durchsuchungsanordnung ist zudem mit dem sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebenden Willkürverbot nicht vereinbar, wenn sich für sie sachlich zureichende, plausible Gründe nicht finden lassen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.03.2004, NJW 2004, 1517, 1518).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05
    13 Insbesondere dann, wenn eine Anhörung des Betroffenen - wie hier - unterbleibt, da andernfalls der Zweck der Vollstreckung gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981, BVerfGE 57, 346), sind gesteigerte Anforderungen an die Schlüssigkeit der Darlegungen durch den Antragsteller zu verlangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05
    Damit fehlt es an der in § 11 LVwVG konkretisierten Vollstreckungsvoraussetzung der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 -).
  • VG Stuttgart, 21.01.2005 - 4 K 58/05

    Durchsuchungsanordnung; Nachweis über Identität; abgelehnter Asylbewerber;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05
    Hat die Behörde aber einen Ausreisepflichtigen ohne Fristsetzung aufgefordert, Rückreisedokumente beizubringen, und damit zu erkennen gegeben, dass sie eine eigenverantwortliche Beschaffung von Rückreisedokumenten durch den Ausreisepflichtigen für möglich hält und damit auch einverstanden ist, erscheint es ohne besondere Erläuterung nicht plausibel, wenn sie gleichzeitig beim Verwaltungsgericht eine Durchsuchungsanordnung beantragt, um Identitätsnachweise in seiner Wohnung aufzufinden (so auch VG Stuttgart, Beschluss vom 21.01.2005 - 4 K 58/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2009 - 14 A 3040/08

    Unzulässigkeit der Fortführung eines zuvor wirksam zurückgenommenen

    Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht mit dem Az. 10 K 105/05 hatte die Klägerin die Fortführung des vorgenannten Klageverfahrens begehrt.
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